Herausforderung – Steuern und Abgaben

Steuern sparen. Freie Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nutzen

 

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Bei der Gestaltung von Verträgen sind alle rechtlichen und abgabenrechtlichen Erfordernisse und Folgen maßgeblich

 

Jemand erbt eine Wohnung. Diese steht leer, hat eine begehrte Lage und Kaufinteressenten melden sich. Auch über Plattformen könnte sie ertragsreich an Touristen vermarktet werden – und plötzlich geht es um mehr als nur um Erb- und Immobilienrecht, sondern auch eine Eintragungsgebühr, gerichtliche Pauschalgebühr, Grunderwerbs-, Einkommens-, Immobilienertragsteuer etc. werden zum Thema. Wird die Wohnung mit Gewinn verkauft, kann auch eine Immobilienertragsteuer entstehen.

 

Gestaltungsmöglichkeit
Dieses Beispiel zeigt, alles was wir entscheiden und tun hat einerseits zivilrechtliche aber andererseits auch abgabenrechtliche Konsequenzen. Unser Abgabenrecht knüpft an Sachverhalte und Geschehensabläufen entsprechende Verpflichtungen. 
„Grundsätzlich bietet uns unsere Rechtsordnung die freie Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Diese Gestaltungsmöglichkeiten gilt es so zu nutzen, dass einerseits der verfolgte Zweck sicher erreicht wird und andererseits nur jene abgabenrechtlichen Folgen ausgelöst werden, die auch tatsächlich notwendig sind”, erklärt Rechtsanwalt Martin Edelmann.

 


PRIVAT

„In einer vernetzten Welt mit vielen Informationsquellen ist transparentes und überlegtes Vorgehen wichtig“
(Martin Edelmann, www.lexlet.at)

 

Gesamtbetrachtung
Entsprechend bedarf es bei der Gestaltung von Verträgen und beabsichtigter Vorgehensweisen einer Gesamtbetrachtung der rechtlichen aber auch der abgabenrechtlichen Erfordernisse und Folgen. Im Einkommensteuerrecht gilt dabei der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Für eine Einkommensteuerpflicht kommt es nicht auf die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes an, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt. Auch der Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten ist unzulässig. Damit kann eine Abgabenpflicht nicht umgangen werden. „Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige die relevanten Sachverhalte offenzulegen und die ordnungsgemäße Veranlagung zu veranlassen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann auch finanzstrafrechtlich relevant und mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein. In einer vernetzten Welt mit einer Vielzahl von Informationsquellen ist transparentes und überlegtes Vorgehen wichtig”, so Edelmann.  Daher müssen die richtigen und zulässigen Wege gesucht, gestaltet und umgesetzt werden. Und kommt man bei der Wohnung zum Ergebnis, dass der Verkauf noch durch die Verlassenschaft erfolgen soll, um eine Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Oder man braucht gerade selbst eine Wohnung und kann sie nach einer mehr als zweijährigen Hauptwohnsitznutzung steuerfrei veräußern.

 

Autor:  Herta Scheidinger

 

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