Homeoffice: Nun kommt die neue Freiheit des Arbeitens

Weichenstellung. Regierung und Sozialpartner haben sich im Jänner auf neue Regelungen für das Arbeiten zu Hause geeinigt.
Das bringt nun viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber es gilt auch, Risiken zu bedenken.

 


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In den vergangenen Monaten zeigte sich für viele Unternehmen, dass trotz der intensiven Betreuungs- und Homeschooling-Pflichten die Mitarbeiter zu Hause sehr effizient sind

 

Zwar arbeiteten im vergangenen Jahr fast 700.000 Menschen von zu Hause aus, aber eine umfassende Regelung für das Homeoffice ließ doch Monate auf sich warten. Die Sozialpartner mussten sich grundlegend einigen und auch der Finanzminister feilte noch an steuerlichen Details. Wolfgang Ecker, Präsident Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ): „Es war uns wichtig, eine Homeoffice-Regelung zu finden, die längerfristig gilt und eine praxistaugliche wie auch nachhaltige Lösung darstellt.“ Doch im Jänner war alles klar: Das neue Homeoffice-Modell wird den Finanzminister nur 150 Millionen Euro pro Jahr kosten, bringt gleichzeitig aber eine deutliche Besserstellung der Heimarbeit.

 

 

Freiwilligkeit wichtig
Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich: „Wesentlich ist die Festlegung der Freiwilligkeit in den neuen Regelungen, und zwar für beide Seiten. Niemand kann gezwungen werden, im Homeoffice zu arbeiten.“ Trotzdem soll die Vereinbarung zum Homeoffice schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können.
Darüber hinaus sollen auch freiwillige Betriebsvereinbarungen möglich sein. Ecker: „Die neuen Regelungen ermöglicht es, auf der einen Seite flexibel auf betriebliche Erfordernisse zu reagieren und auf der anderen auf die Gegebenheiten beim Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen - zum Beispiel, ob er zu Hause einen geeigneten Arbeitsplatz hat und von zu Hause arbeiten möchte.“

300 Euro Kostenersatz
Ein zentraler Punkt der Neuregelung des Homeoffice ist aber auch der Kostenersatz für den Arbeitnehmer. Dazu Wieser: „Es ist klargestellt, dass der Arbeitgeber digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und WLAN bereitstellen muss. Ansonsten ist ein Kostenersatz zu leisten. Mit der Abschreibung von im Homeoffice entstandenen Kosten für Anschaffungen bis zu 300 Euro jährlich und mit der Steuerfreiheit für Zuschüsse vom Arbeitgeber bis 300 Euro jährlich ist nun für einen finanziellen Ausgleich gesorgt. Das ist eine erhebliche Verbesserung zum Status quo, denn bisher waren solche Zuschüsse steuerpflichtig.“
Schon vor der Einigung auf eine Homeoffice-Regelung konnten zwei wichtige Fragen für die Arbeitnehmer gelöst werden, aber das nur befristet: Schon seit dem Vorjahr werden der Versicherungsschutz bei Unfällen im Homeoffice und die Pendlerpauschale gewährt, allerdings befristet bis März. Die Versicherung gilt nun dauerhaft. Und das nicht nur für Unfälle in der Wohnung, sondern beispielsweise auch auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder wenn man Kinder in den Kindergarten bringt und ins Homeoffice zurückgeht.

Trotz der neuen steuerlichen Begünstigung im Homeoffice hat man Anspruch auf die Pendlerpauschale, auch wenn keine Wegstrecke zum Arbeitsplatz zurückgelegt wird. Allerdings können der Homeoffice-Zuschuss und die Pendlerpauschale nicht für denselben Tag berücksichtigt werden. Die Pauschale sinkt, wenn man weniger als elf Tage pro Monat am regulären Arbeitsplatz Dienst verrichtet, um ein Drittel. Sind es weniger als acht Tage, werden sogar zwei Drittel abgezogen.

 


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„Es war uns wichtig, eine Regelung zu finden, die eine praxistaugliche  Lösung darstellt“
(Wolfgang Ecker, Präsident WKNÖ)

 

 


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„Wesentlich ist die Festlegung der Freiwilligkeit in den neuen Regelungen, und das für beide Seiten“
(Markus Wieser, Präsident AKNÖ)

 

 


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„Diese hybride Arbeitswelt bedingt eine Änderung der Unternehmenskultur“
(Elisabeth Wenzl, Geschäftsführerin der Familie & Beruf Management GmbH)

 

Vorteile für Familie
Im Mai 2020 führte das Marktforschungsinstitut Peter Hajek Public Opinion Strategies im Auftrag der Familie & Beruf Management GmbH eine Befragung im Netzwerk „Unternehmen für Familien“ durch und kam zu dem Ergebnis, dass sich 56 Prozent der Arbeitnehmer wünschen, dass Homeoffice/mobiles Arbeiten auch nach der Krise seitens des Unternehmens unterstützt und erlaubt wird. Elisabeth Wenzl, Geschäftsführerin der Familie & Beruf Management GmbH: „Sogar 80 Prozent der Arbeitgeber stuften das Thema „Homeoffice/mobiles Arbeiten“ als wichtig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Mehr als die Hälfte der befragten Arbeitnehmer (58 %) sind der Meinung, dass die Digitalisierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Ein klares Votum dafür, dass hybride Arbeitsformen, also eine Mischung aus analog und digital erhalten bleiben sollen.“
In den vergangenen Monaten zeigte sich auch, dass die Menschen trotz der Homeoffice-Situation nicht weniger effizient sind. Wenzl: „Mit den neuen gemeinsam erarbeiteten Spielregeln ebnen sich ’neue’ Wege hin zu einer Vertrauenskultur, denn diese hybride Arbeitswelt bedingt eine Änderung der Unternehmenskultur.“
Die Novelle des Gesetzes mit allen zusätzlichen Details wird von den Sozialpartnern Ende Februar oder Anfang März erwartet.

 

Steuervorteile, die jetzt gelten
Im Homeoffice lassen sich schon jetzt Ausgaben bei der Steuer geltend machen.

 

 

 

 

  • Pendlerpauschale
    Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein pauschaler Absetzbetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er beträgt in den meisten Fällen 400 Euro im Jahr.
    Auch die Pendlerpauschale konnten 2020 trotz Homeoffice genutzt werden.
  • Handy & Internet
    Wird das private Handy beruflich genutzt, dann können die Anschaffungskosten nach Abzug eines Privatanteils von 40 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Kostet das Handy mehr als 800 Euro, dann ist der Anschaffungspreis von mehr als 800 Euro auf drei Nutzungsjahre zu verteilen. Auch bei den monatlichen Kosten ist ein Privatanteil von 40 Prozent zu kalkulieren. Beim Thema Internet gilt, dass die monatliche Nutzungsgebühren immer ein Privatanteil von rund 40 Prozent abgezogen wird.
  • Technisches Equipment
    Computer, Drucker und Scanner, können – sofern sie nicht vom Arbeitgeber beigestellt werden – steuerlich abgesetzt werden. Wird der Wert von Euro 800 Euro überschritten sind bei den vorab genannten technischen Geräten die Anschaffungskosten auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren zu verteilen. Wurden diese aber 2020 angeschafft, kann dann eine ganzjährige Abschreibung geltend gemacht werden.
  • Arbeitszimmer
    Die Aufwendungen für ein in der Privatwohnung eingerichtetes Arbeitszimmer samt Einrichtung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Abzugsfähige Ausgaben liegen nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer fast ausschließlich beruflich genutzt wird.

 

Autor:  Stephan Scoppetta

 

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