Magistratsdirektorin bzw. Magistratsdirektor
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Magistratsdirektorin bzw. Magistratsdirektor
Die Aufgaben der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors ergeben sich insbesondere aus Art 117 Abs 7 Bundes-Verfassungsgesetz i.d.g.F. betreffend die Selbstverwaltung der Gemeinden, aus §§ 79 und 81 Klagenfurter Stadtrecht 1998 i.d.g.F., der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee i.d.g.F, sowie aus der Geschäftseinteilung der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee i.d.g.F.. Die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor muss die Stellung einer rechtskundigen Verwaltungsbeamtin bzw. eines rechtskundigen Verwaltungsbeamten einnehmen.
Insbesondere obliegt es ihr bzw. ihm für einen zweckentsprechenden und geregelten Geschäftsgang und für die Gesetzmäßigkeit, Einfachheit und Sparsamkeit im Geschäftsgang zu sorgen. Zum zweckentsprechenden Geschäftsgang gehören insbesondere ein reibungsloser Ablauf der Geschäfte und die Sorge für die zweckentsprechende und angemessene Beschäftigung der Bediensteten. Die Magistratsdirektorin bzw. der Magistratsdirektor hat ein den Anforderungen der Landeshauptstadt angemessenes internes Kontrollsystem einzurichten und zu führen.
Anforderungsprofil:
- abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (mindestens fünf Jahre Berufserfahrung)
- mehrjährige Erfahrung im zivilrechtlichen und/oder verwaltungsrechtlichen Bereich erwünscht
- betriebswirtschaftliche Ausbildung auf Universitätsniveau von Vorteil
- Managementkenntnisse in Bezug auf große Organisationen mit unterschiedlichem Aufgabenportfolio von Vorteil
- Kenntnisse moderner Corporate Governance von Vorteil
- abgelegte Dienstprüfung im öffentlichen Dienst von Vorteil
- Projektmanagementkenntnisse von Vorteil
- Fähigkeit zur Mitarbeiterführung und -motivation
- Organisationsvermögen, Koordinations- und Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit, Zielorientiertheit, Einfühlungs- und Beurteilungsvermögen
- Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfreudigkeit
- sicheres und repräsentatives Auftreten
- Delegationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- Problem- und Konfliktlösungsfähigkeit
- Wohnsitz in Klagenfurt am Wörthersee oder in der Nähe erwünscht
Das Bewerbungsschreiben ist unter Beilage des Nachweises des Studienabschlusses und geeigneter Nachweise über die Erfüllung der oben angeführten Bedingungen und Voraussetzungen inklusive Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und bei männlichen Bewerbern zudem unter Beilage des Nachweises über den abgelegten Präsenz- und Zivildienst an die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Personal, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee, vorzugsweise per E-Mail an personal@klagenfurt.at
Bewerbungsfrist:
Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unter Beilage aller erforderlichen Urkunden bis einschließlich
bei der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee eingelangt sind.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Bedingungen dieser Ausschreibung nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Objektivierungsverfahren nicht einbezogen. Reisekosten, welche im Rahmen der Objektivierung entstehen, werden nicht vergütet.
Der Zeitpunkt des Dienstantrittes als Magistratsdirektorin bzw. Magistratsdirektor ist derzeit noch offen.